26.01.2011 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Ferienha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ø      Durchführungsvertrag muss noch abgeschlossen werden (Lärmschutzmaßnahmen festsetzen!)

 

Ø      Ausnahme zum Gewässerschutzstreifen muss noch erteilt werden.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1.              Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be-lange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwä-gungsergebnis mitzuteilen.

3.  Die Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Hohen Viecheln gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.

4.              Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 wird gebilligt.

5.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu sowie die zusammenfassende Erklärung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              5

Ja- Stimmen:              5

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage