04.07.2011 - 11 Antrag auf Abweichung vom B-Plan Nr. 4 Gut Saun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Quandt macht deutlich , dass die Verschiebung im Interesse der Eigentümer des Gut Saunstorf ist und der damalige B-Plan hauptsächlich auch den Interessen dieser Unternehmergesellschaft gedient hat. Somit sollte man den Abweichungen zum B-Plan zustimmen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt, den Anträgen auf Abweichungen von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 4 Gut Saunstorf „Ort der Stille“ der Gemeinde Bobitz, hier Änderung der zugelassenen Dachform – Flachdach sowie der Überschreitung der Baugrenze von 1,50m in Richtung Süden sowie Rücksetzung der Garage und der Stellplätze an die Grundstücksgrenze auf den Flurstücken 1/5, 3 und 2, Flur 1, Gemarkung Saunstorf zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              10

davon besetzte Mandate:              10

davon Anwesende:              10

Ja- Stimmen:              10

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage