04.07.2011 - 9 vorhabenbezogener B-Plan Nr. 03 "Fischzuchtanla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

1.

Die zum Entwurf v. 14.02.2011 (ergänzt: 21.02.2011) abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt.

 

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619), beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03, für das Gebiet "Fischzuchtanlage Glashagen", westlich von Glashagen, südlich von Rastorf und nördlich der Landesstraße 31, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 wird gebilligt (Anlage 3).

 

3.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Dazu ist dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung gem. § 10 (4) BauGB beizufügen.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              10

davon besetzte Mandate:              10

davon Anwesende:              10

Ja- Stimmen:              10

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage