26.09.2011 - 8 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die Entwi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Mo., 26.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Allris Admin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung
OT Köchelsdorf wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft : - die Stellungnahmen werden teilweise berücksichtigt
Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V
( LBauO M- V ) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 ( GVOBI. M- V S. 102 ),
beschließt die Gemeindevertretung die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung OT Köchelsdorf
für das Gebiet der Ortslage Köchelsdorf, bestehend aus Karte mit Zeichenerklärung und den
inhaltlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher
Anlagen, als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Satzung ortsüblich bekannt zumachen;
dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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