02.02.2011 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den vorha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 02.02.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 6 Biogasanlage Bobitz wurden von den Bürgern keine
Anregungen vorgebracht.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von
der Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden teilweise berücksichtigt.
Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange, das Ergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 und der Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke ( Baunutzungsverordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 ( BGBI. I S. 132 ),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz
vom 22. April 1993 ( BGBI. I S. 446 ) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der
Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts ( Planzeichenverordnung 1990 PlanzV
90 ) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ) beschließt die Gemeindevertretung den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 Biogasanlage Bobitz
für das Gebiet : Gemeinde Bobitz, Gemarkung Dambeck, Flur 1, Flurstücke- Nr. 20/4,
23/36, 20/7 (teilw.)
- südlich des Betriebsgeländes der Milchviehanlage Landhof Bobitz , bestehend aus der
Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29 kB
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