21.06.2011 - 7 vorhabenbezogener B-Plan Nr. 03 "Fischzuchtanla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt.

 

Herr Rohde erläutert, dass eine gründliche Abwägung der Einwände und Bedenken und Belange der Träger öffentlicher Belange vorgenommen worden ist, deren Ergebnis den Mitgliedern des Bauausschusses der Beschlussvorlage entnehmen können. Die Wesentlichen Hinweise und Bedenken wurden berücksichtigt, so dass einer Beschlussfassung nichts im Wege steht.

Nach nochmaliger Darlegung, dass der B-Plan Nr. 8, welcher für dieses Gebiet schon rechtskräftig ist, aufgehoben werden muss , sobald der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 3 seine Rechtskraft erhält, stimmen die Mitglieder des Bauausschusses nach gründlicher Diskussion über den Beschlussvorschlag ab.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1.

Die zum Entwurf v. 14.02.2011 (ergänzt: 21.02.2011) abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt.

 

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619), beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03, für das Gebiet "Fischzuchtanlage Glashagen", westlich von Glashagen, südlich von Rastorf und nördlich der Landesstraße 31, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 wird gebilligt (Anlage 3).

 

3.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Dazu ist dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung gem. § 10 (4) BauGB beizufügen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              9

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage