14.09.2011 - 9 Zustimmung zur Grundstücksbenutzung durch die E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach Durchsicht der Übersichtspläne gab es lediglich den Hinweis, darauf zu achten, dass im Ortsteil Saunstorf mit der Änderung des B-Planes Nr. 4 (Gestaltung Rondell und die Regenentwässerung) auch die Straße am Gutspark erfasst wird.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz stimmt grundsätzlich der Grundstücksbenutzung für folgende Flurstücke

 

Gemarkung:               Flur            Flurstück

Beidendorf                 1                265, 236/2, 264

Lutterstorf                  1                40, 13,

Saunstorf                   1                49, 10 30/2

Groß Krankow           1                131/2

Bobitz                                    1                 81

 

durch die E.ON edis AG und den Eigentümer des Solarparks Bobitz zu.

Es handelt sich um das Vorhaben zur Verlegung eines 20 kV Kabels von Metelsdorf nach Bobitz. Die betroffenen Flurstücke dürfen nur unter größtmöglicher Schonung benutz werden. Eine entsprechende Entschädigung ist zu zahlen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              8

davon besetzte Mandate:              8

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -