02.08.2011 - 4 Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krohn fragt, welche Konsequenzen das Schwarz bauen für den Bauherren hat? Es wird erläutert, dass er lediglich die Kosten der Bauleitplanung zu übernehmen hat. Die Bauausschussmitglieder hoffen, dass diese Methode nicht Schule macht.

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung.

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet :       Gemarkung Triwalk, Flur 2,

                                     Flurstücke - Nr. 47/3 u. 60/7( teilw.), 47/2, 46/2, 60/3, 63/12, 37/3, 38/2, 40/4

                                     ( teilw.) und 39 soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt  

                                      werden.

                                     Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet und

                                     umfasst eine Fläche von ca. 2,20 ha.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt : 

Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung und Nutzung des Grundstückes als Pferdehof mit folgenden Einrichtungen und Anlagen :

- Pferdestall für 8 Pferde einschließlich Nebenräumen, Anbau Scheune/ Maschinenhalle (vorh.)

- Nebengebäude wie Carports, Garten- und Gerätehaus, Futterhaus ( z.T. vorhanden )

- Nebenanlagen und Einrichtungen für die Kleintierhaltung ( vorh. )

- Reitplatz und Pferdekoppel ( Paddock ), Betriebsflächen und Wege ( vorh. )

- Pferdebewegungsanlage

- Weideflächen ( vorh. )

- Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten ( vorh. )                        

 

2. Vorhabenträger ist Herr Heinz Stolzenburg, Am Wehberg 19a in 23972 Dorf Mecklenburg

 

3. Der Vorhabenträger hat sich verpflichtet, alle Kosten die im Zusammenhang mit der Planung und

    Durchführung des Vorhabens entstehen zu tragen, hierüber sind städtebauliche Verträge zu

    schließen.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7             

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage