09.10.2012 - 17 Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Datum:
- Di., 09.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Bad Kleinen stellt das am 25.03.2009/27.05.2009 eingeleitete Planverfahren auf ein Planverfahren nach § 13a BauGB um. Der Bebauungsplan ist im weiteren Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und ohne eine Eingriffs- Ausgleichsregelung aufzustellen.
2. Die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden mit dem derzeitigen Planungsstand für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gebilligt.
3. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung der Vorentwürfe für die Dauer eines Monats. Mit den Vorentwürfen sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
4. Der Verfahrenswechsel ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren ist die Abstimmung und Auswertung der Stellungnahmen zu führen und die Entwurfsunterlagen sind vorzubereiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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