09.10.2012 - 17 Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ø      cksprache,  was mit der Bauvoranfrage ist

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeinde Bad Kleinen stellt das am 25.03.2009/27.05.2009 eingeleitete Planverfahren auf ein Planverfahren nach § 13a BauGB um. Der Bebauungsplan ist im weiteren Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und ohne eine Eingriffs- Ausgleichsregelung aufzustellen.

 

2.      Die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden mit dem derzeitigen Planungsstand für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gebilligt.

 

3.      Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung der Vorentwürfe für die Dauer eines Monats. Mit den Vorentwürfen sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

4.      Der Verfahrenswechsel ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

5.      Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren ist die Abstimmung und Auswertung der Stellungnahmen zu führen und die Entwurfsunterlagen sind vorzubereiten.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              9

davon Anwesende:              8

Ja- Stimmen:              8

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=983&TOLFDNR=82844&selfaction=print