21.03.2012 - 8 Informationen zu rückständigen Kitagebühren und...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Kreher fragt bei diesem TOP nach den Maßnahmen, die von Seiten der Verwaltung eingeleitet wurden, um es gar nicht erst zu rückständigen Kitagebühren kommen zu lassen.

Außerdem möchte er wissen, wie mit den rückständigen Gebühren umgegangen wird?

 

Frau Hoppe erläutert umfangreich das Verfahren in der Verwaltung, um den bedürftigen Eltern dort hinsichtlich der Beantragung Unterstützung zu geben. Weiterhin erläutert sie, welche Maßnahmen bei säumigen Eltern ergriffen werden. Als letztes Mittel erhalten die Eltern die Kündigung des Kitaplatzes.

 

Frau Lehmkuhl ergänzt diese Ausführungen. Dabei geht sie auf den kurzen Weg zwischen der Sachbearbeiterin im Sozialamt und ihr selbst ein und bestätigt dies als bewährte Arbeitsweise.

 

Herrn Kreher ist dieses Verfahren noch zu lang. Er stellt die Frage, wie private Träger mit den Rückständen säumiger Eltern umgehen?

 

Frau Lehmkuhl antwortet darauf, dass diese Eltern bereits die Kündigung nach einem Monat bekommen.

 

Herr Kreher möchte zukünftig diese Kinder auch nicht mehr so lange in der Einrichtung belassen.

 

Der Sozialausschuss und Herr Kreher treffen keine Festlegungen zu einer Änderung der Verfahrensweise.

 

Herr Kreher möchte, dass in regelmäßigen Abständen, ca alle 6 Monate, Informationen dazu an den Sozialausschuss gehen und der Sozialausschuss darüber berät.

 

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