15.08.2012 - 4 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ø      Herr Eutin aus Gallentin trägt sein Anliegen vor. Sein Kind besucht die 1. Klasse und er hat einen Halbtagsplatz im Hort. Da an einigen Tagen der Unterricht bereits früher Schluss ist, fehlt ihm Zeit bei der Hortbetreuung. Auf Grund dieser wenigen Zeit, die ihm fehlt, müsste er nach Auskunft von Frau Lehmkuhl und des Amtes einen Ganztagsplatz im Hort beantragen. Damit ist er aber nicht einverstanden, da es sich nur um eine geringe Zeit handelt und er dafür nicht so viel Geld ausgeben möchte.

Herr Eutin möchte, dass die Stunden der Hortbetreuung, wie im Kindergarten auch, für die Hortzeit innerhalb der Woche variabel verteilt werden können.

 

Frau Rauhöft antwortet darauf, dass sie sich bei der Planung der Unterrichtsstunden sehr bemüht hat, es aber leider nicht hinbekommen hat, die Unterrichtszeiten so zu legen, dass die Hortbetreuung für alle Kinder der 1. Klassen ausreichend ist.

 

Frau Hoppe stellt die rechtliche Situation dazu dar. Dabei geht sie auf die Vorschriften des KiföG ein. Bei der Stellungnahme zum neuen KiföG wurde durch das Amt die Angleichung des Hortes an den Kindergarten und die Krippe hinsichtlich der wöchentlichen Stundenaufteilung angeregt. Leider wurde dies im neuen KiföG nicht berücksichtigt.

 

Frau Lehmkuhl ergänzt diese Ausführungen.

 

In der Diskussion dazu stellt sich heraus, dass die Betreuung des Kindes der Familie Eutin in der 1. Klasse kein Einzelfall ist und mehrere Eltern einen längeren Betreuungsvertrag abschließen müssten, damit die Hortzeit ausreicht.

Da es sich um rechtliche Regelung handelt, rät Herr Kreher Herrn Eutin, sich an den Petitionsausschuss oder den Bürgerbeauftragten zu wenden.

 

Frau Mollitor macht den Vorschlag, dass der Schulförderverein Herrn Eutin unterstützt.