14.11.2012 - 8 Sonstiges

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Fromm beklagt die Vorfahrtsregelung im Bereich Wismarsche Straße/  Hauptstraße.

 

Herr Kreher verweist auf die durch den Landkreis NWM erteilte verkehrsrechtliche Anordnung. Da es sich bei der abbiegenden Hauptstraße um eine Landesstraße handelt, besteht gegenüber der Gemeindestraße Vorrang.

 

Frau Gruß stellt die Frage, ob zwischenzeitlich von Seiten des Bauamtes, Frau Plieth, diesbezüglich ein Anschreiben an die Entscheidungsfinder gerichtet wurde.

 

 

Frau Fromm, Frau Korpys, Herr Horstmeier verlassen den Raum

Frau Rauhöft, Frau Kopper und Frau Lehmkuhl bleiben im Raum