23.11.2021 - 6.1 Aufstellungsbeschluss der Aufhebung des Bebauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Homann-Trieps erläutert die Hintergründe, die zur jetzigen Beschlussvorlage geführt haben. Zum Gesamtobjekt liegen Nachfragen des Insolvenzverwalters vor. Aus ihrer Sicht und aus Sicht des Bauausschusses soll die Fläche der ehemaligen Photovoltaikanlage anders genutzt werden.

 

Sie erläutert in diesem Zusammenhang die Beschlussvorlage und geht insbesondere auf die Veränderungssperre, welche Bestandteil des Beschlusses ist, ein.

 

Nach gründlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage wird darüber abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 9 „Photovoltaik-Anlage Bobitz“ der Gemeinde Bobitz soll die Aufstellung der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9 beschlossen werden. Die Gebietsabgrenzung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden (Anlage).
  2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Seit der Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 9 am 25.11.2009 wurde zwar eine Photovoltaik-Anlage im Plangebiet errichtet, welche jedoch aufgrund fehlender Anschlüsse, nie Strom in das Netz einspeiste. Inzwischen befindet sich keine Photovoltaik-Anlage mehr in dem Gebiet. Die Gemeinde möchte nun, ausgehend von geänderten städtebaulichen Absichten, den Bebauungsplan Nr. 9 aufheben, um an diesem prädestinierten Standort im Anschluss an den Hauptort Bobitz, ein Gemeindezentrum, die örtliche Feuerwehr und Wohnnutzungen in einem nachfolgenden Bauleitplanverfahren planungsrechtlich vorzubereiten.

  1. Die Gemeinde beschließt für den Geltungsbereich der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9 die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB zur Sicherung der Planung.
  2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

13

 

davon besetzte Mandate:   

11

 

davon Anwesende:

8

 

Ja- Stimmen:

8

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage