23.11.2021 - 6.6 Beratung und Beschlussfassung zur zukünftigen V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Di, 23.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Julia Kuhn
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Mitglieder der Gemeindevertretung erörtern die Beschlussvorlage, wobei einzelne Passagen geändert werden sollten.
Nach gründlicher Diskussion werden folgende Veränderungsvorschläge eingearbeitet:
2. muss es heißen: „Der zuständige Ausschuss“
4. muss es heißen: „und dem zuständigen Ausschussvorsitzenden bis zum 31.03. des
Folgejahres vorzulegen“
5. es ist „sich“ zu streichen
Die Anlagen sind diesbezüglich zu überarbeiten.
Über den so geänderten Beschlussvorschlag wird abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Dem Verfahren zur Vergabe von Zuschüssen wird wie folgt zugestimmt:
- Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist formgebunden unter Verwendung des Vordruckes (Anlage 1) zu stellen. Die Antragsfrist wird auf den 28. Februar eines jeden Antragsjahres festgesetzt.
- Der zuständige Ausschuss berät über die Verteilung der Mittel und fasst hierzu einen Beschluss. Auf dieser Grundlage entscheidet die Gemeindevertretung.
- Nach Beschluss der Gemeindevertretung erfolgt die Auszahlung aufgrund eines Zuwendungsbescheides an die Vereine.
- Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses bzw. der Mittel ist nachzuweisen in Form eines einfachen Verwendungsnachweises (Anlage 2). Die Quittungen und Belege sind nach Abschluss der Maßnahmen einzureichen und dem zuständigen Ausschussvorsitzenden bis zum 31.03. des Folgejahres vorzulegen.
- Eine Rückforderung von finanziellen Mitteln, die nicht entsprechend des angegebenen Verwendungszweckes verbraucht wurden, wird vorbehalten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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119,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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347,7 kB
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