14.12.2021 - 7.1 Beratung und Beschlussfassung zum Antrag auf Ab...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Kurzbein stellt den Antrag, dass sich die Gemeindevertretung und die Ausschüsse zukünftig nicht mehr mit der Höhe von Zäunen befassen sollen, sondern das Bauamt, entsprechend von beschlossenen B-Plänen, die Anfragen bearbeitet. Aus seiner Sicht sind die B-Pläne in langwierigen Verfahren entwickelt worden, den Bauherren sind diese bekannt. Es gibt keinen Grund, ständig darüber zu diskutieren, ob man abweichen kann oder nicht.

 

Herr Kurzbein empfiehlt in der Zukunft keine Satzung zur Gestaltung von Dächern, Zäunen Fassaden etc. mehr aufzustellen. Die individuelle Gestaltung gehört zum Grundrecht der Bürger.

 

Herr Rohde teilt mit, dass die Entscheidung über Abweichungen von einem B-Plan nur über die Gemeindevertretung möglich ist.

 

Herr Lindemann kritisiert, dass im B-Plangebiet bereits Zäune in Höhe von 1,60 m vorhanden sind. Herr B. Biemel erläutert, dass es von Seiten der Bauamtsleiterin Gründe gab, warum die Zäune auf dem betreffenden Grundstück in der Höhe gesetzt werden durften. Diese Gründe sind den Mitgliedern der Gemeindevertretung mitzuteilen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt dem Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 5, hier Abweichung von der Einfriedungshöhe von 1,20m auf 1,60m zuzustimmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

15

 

davon besetzte Mandate:   

15

 

davon Anwesende:

11

 

Ja- Stimmen:

-

 

Nein- Stimmen:

10

 

Stimmenthaltungen:

1

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

Somit hat dieser Beschlussvorschlag keine Zustimmung gefunden.

 

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Anlagen zur Vorlage