06.01.2022 - 6.1 Erneute Festlegung Stadtumbaugebiet Bobitz, Flu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Bremer übernimmt die Sitzung, da sich Frau Homann-Trieps als befangen erklärt.

 

Sodann verliest er den Beschlussvorschlag.

 

Herr Venohr erläutert, dass trotz vorheriger Ablehnung nunmehr der Beschluss gefasst werden sollte, um der Wohnungsgesellschaft Bad Kleinen die Möglichkeit zu eröffnen, einen Förderantrag zum Abriss der Wohnungen zu stellen. Da die Gemeinde Bobitz Mitgesellschafter ist, wäre das ein finanzieller Vorteil.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz legt das Gebiet in der Gemarkung Bobitz, Flur 1, Flurstück110/28 (3.149 m²), als Stadtumbaugebiet fest. Ziel des Stadtumbaugebietes ist der Rückbau des Wohnblocks "Schulstraße 13 - 15" und Schaffung neuer Bauplätze

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

11

 

davon besetzte Mandate:   

11

 

davon Anwesende:

7

 

Ja- Stimmen:

5

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

2

Frau Homann-Trieps,

Herr Höfer