01.02.2022 - 7.1 Beratung über die Vorentwurfsplanung für den Au...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hustig leitet in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt dann das Wort an Herrn Heesch.

Es wurden bereits in der Gemeinde Prioritäten festgelegt, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, sofern Fördermittel bereitgestellt werden.

 

Herr Bethke berichtete im Bauausschuss, dass der Ausbau des Birkenweges schwer umsetzbar ist und die Planungen schwierig sind. Es müsste privater Grund überbaut werden oder die Grundstücke zurückgekauft werden.

 

Die Anbindung an die B208 benötigt eine Breite von 5,50 m. Dazu ist es erforderlich, dass vier Bäume gefällt werden. Eine Breite von 5,50 m ist über die gesamte Länge des Birkenweges nicht umsetzbar.

 

Alternative:

Es könnte der Weg so ausgebaut werden, dass im weiteren Verlauf eine Einengung durch Poller vorgenommen oder eine Sackgasse eingerichtet wird. Die Anwohner müssten dann die Mülltonnen nach vorn schieben, damit die Müllabfuhr diese abfahren kann. Dies ist für die Bürger nicht zumutbar. Außerdem wurde ein Ausbau jeglicher Art eine Beteiligung der Verkehrsbehörde und der Naturschutzbehörde erfordern. Das Ergebnis wäre offen. Die Grundstücke wurden als unerschlossen verkauft. Niemand kann einen Anspruch auf Erschließung geltend machen, die Anwohner sind allein in der Pflicht.

 

Vor Ort liegt schon Fräsgut. Im Sommer könnte dieses verlegt werden und einen guten und festen Untergrund ergeben. Diese Maßnahme ist nicht genehmigungspflichtig, da es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme handelt.

 

Herr Voss merkt an, dass sich Lunken hineinfahren werden und dann der Weg regelmäßig abgeharkt werden muss. Er fragt auch an, ob dort auch LKW durchfahren könnten. Herr Heesch sieht kein Problem, da der Weg ja schon besteht und genauso genutzt wird.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Beratung vorgeschlagen, den Ausbau des Birkenweges nicht weiter zu planen, da wegen des Baumbestandes und der Grundstückssituation keine regelkonforme und genehmigungsfähige Planung möglich ist. Zeit und Kosten für die erforderlichen Baumfällungen und den Grundstücksankauf sind nicht kalkulierbar.

 

Dem schließen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig an.

 

 

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Anlagen zur Vorlage