22.02.2022 - 7.4 Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Gluth kann mit der Formulierung “Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungsplänen …” nichts anfangen. Herr Müller erläutert, dass, wenn Änderungen vorgenommen werden sollen, die zwei existierenden Flächennutzungspläne zu einem Plan zusammengeführt werden müssen, da die Gemeinde Schimm zur Gemeinde Lübow gehört.

Die 1. Änderung enthält die Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow und die Wohngebietserweiterung Ellerbergssoll.

 

Darüber, dass die im Anschluss an Herrn Müllers Ausführungen aktuell von Herrn Gluth eingebrachten Einwände zur Errichtung einer Photovoltaikanlage im Kieswerk Tarzow mit der vorliegenden Beschlussfassung nicht im Zusammenhang stehen, sind sich die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung einig und es wird nunmehr abgestimmt

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung Lübow billigt den nach den frühzeitgen Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange überarbeiteten Entwurf der Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung bestehend aud der Planzeichnung und der Begründung mit Arbeitsstand 20.01.2022.
  2. Die Entwürfe des B-Plans und der zugehörigen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB zum nächstmöglichen Termin für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB zu Stellungnahmen aufzufordern.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

13

 

davon besetzte Mandate:   

12

 

davon Anwesende:

11

 

Ja- Stimmen:

10

 

Nein- Stimmen:

1

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage