07.03.2022 - 7.2 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag d...

Beschluss:
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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, stellvertretender Gemeindewehrführer und dem Gerätewart ab dem 01.01.2022 frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion, eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:

 

Gemeindewehrführer   100,00 €

 

stellv. Gemeindewehrführer    50,00 €

 

Gerätewart      50,00 €

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

9

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

8

 

Ja- Stimmen:

8

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage