17.03.2022 - 7.3 Wahl eines stellvertretenden Gemeindewahlleiter...

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Beschluss

Beschluss:

Auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) wählt der Amtsausschuss Herrn Kreisverwaltungsoberinspektor Florian Schneider ab dem 01.05.2022 als stellvertretenden Gemeindewahlleiter.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

18

 

davon besetzte Mandate:   

18

 

davon Anwesende:

16

 

Ja- Stimmen:

16

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-