22.10.2013 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Anteil der Wo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wohlgethan erläutert die Vorlage. Herr Sawiaczinski berichtet, dass die Kosten zur geplanten Leistungsverhandlung steigen werden.

 

Frau Hoppe geht näher auf die Grundlagen der Kostenermittlung für die Leistungsverhandlung, speziell auf die Personalkosten, und auf die zu erwartende Kostensteigerung ein. Neben der zu erwartenden Kostensteigerung für die Eltern erläutert sie auch, welche zusätzlichen Kosten jetzt schon durch die Gemeinde getragen werden. Dazu gehören die Kosten, die in der Kalkulation enthalten sind und jetzt noch nicht durch höhere Elternbeiträge abgedeckt werden und die Kosten, die sich aus den Aufgaben des KiföG ergeben und nicht durch die Landeszuweisungen gedeckt werden.

 

Herr Sawiaczinski erläutert, dass es für Krippenkinder Zuschüsse zu den Betreuungskosten gibt und dass sozial schwache Eltern eine Übernahme der Betreuungskosten beantragen können. Die Ausschussmitglieder sehen das als ausreichende Begründungen an, zukünftig generell die verbleibenden Kosten in der Leistungsverhandlung auf 50/50 vH aufzuteilen.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich unabhängig von dem Ergebnis der zukünftigen Leistungsverhandlungen an den Kosten eines Platzes in der Kindereinrichtung, die nicht vom Land und vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt werden, mit dem im KiföG genannten Mindestbetrag von 50 von Hundert zu beteiligen. Eine Erhöhung des Anteiles der Gemeinde erfolgt nur durch einen erneuten Beschluss, der zeitlich nicht an die Leistungsvereinbarung gebunden ist.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              4

Ja- Stimmen:              4

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -