24.05.2022 - 5.1 Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde möchte, dass sichergestellt wird, dass nach der 30-jährigen Nutzung eine Renaturierung erfolgt und keine DK-0-Deponie (Bauschuttdeponie etc.) vorgesehen ist. Herr Geistert gibt zu bedenken, dass er noch nicht beantworten kann, was in 30 Jahren ist.

 

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Beschluss

Beschluss:

Abwägungsbeschluss

Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der

Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Zusammenführung der ehemaligen

Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow

einschließlich 1. Änderung vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung

mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) Berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

b) Teilweise berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

c) Nicht berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

Umfang und Begründung der Abwägungsvorschläge sind Bestandteil des Abwägungsbeschlusses. Das Ergebnis der Prüfung (Abwägungsmaterial) wird gemäß der Vorlage beschlossen.

 

Feststellungsbeschluss

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung in der vorliegenden Fassung vom 20.05.2022.

Die zugehörige Begründung mit den Umweltberichten für den Bereich Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow und für den Bereich der Wohngebietsentwicklung in westlicher Ortsrandlage von Lübow wird gebilligt.

Die Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung ist entsprechend § 6 Abs.1 BauGB dem Landkreis Nordwestmecklenburg als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

7

 

davon besetzte Mandate:   

7

 

davon Anwesende:

5

 

Ja- Stimmen:

5

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage