23.06.2022 - 5.7 Information zum Umgang der Gemeinde mit den Bes...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

  • Die Verantwortlichkeit für die Erfassung der Grunddaten liegt beim Bauamt. Dieses stellt einen enormen Aufwand dar.
  • Die Pächter zahlen zukünftig keine Grundsteuer mehr, sondern nur noch die neu vom Amt zu berechnende Pachtsumme. Bei Vorliegen der Daten wird sich der Ausschuss dann die Berechnungsgrundlagen ansehen.
  • Zukünftig sind nur noch die Grundstückseigentümer grundsteuerpflichtig.
  • 2024 muss sich die Gemeinde mit der Gestaltung der Hebesätze beschäftigen.