21.06.2022 - 9.1 Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird dargelegt, dass nach 30 Jahren, nach derzeitigem Stand, das Bergrecht gilt und somit die Schaffung einer Deponie, wie in Tarzow 1, nach Ablauf der 30 Jahre, möglich sein kann.

 

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Beschluss

Beschluss:

Abwägungsbeschluss:

Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) Berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

  • Landkreis Nordwestmecklenburg
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen
  • Gemeinde Jesendorf

 

b) Teilweise berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

  •             Autobahn GmbH
  • Straßenbauamt Schwerin
  •  

c) Nicht berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

  • keiner Stelle

Umfang und Begründung der Abwägungsvorschläge sind Bestandteil des

Abwägungsbeschlusses. Das Ergebnis der Prüfung (Abwägungsmaterial) wird gemäß

der Vorlage beschlossen.

 

Feststellungsbeschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung in der vorliegenden Fassung vom 20.05.2022.

Die zugehörige Begründung mit den Umweltberichten für den Bereich Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow und für den Bereich der Wohngebietsentwicklung in westlicher Ortsrandlage von Lübow wird gebilligt.

Die Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung ist entsprechend § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Nordwestmecklenburg als höhere Verwaltungsbehörde zur

Genehmigung vorzulegen.

 

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu

Machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

13

 

davon besetzte Mandate:   

12

 

davon Anwesende:

9

 

Ja- Stimmen:

9

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage