13.07.2022 - 5.1 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die Entwi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller, Planungsbüro, ist anwesend und gibt Erläuterungen zur Beschlussvorlage und den zeitlichen Werdegang, frühere Bedenken und Auslegungen. Die Stellungnahmen liegen nun vor.

 

Nur ein Teil von Rastorf war von vornherein vorgesehen, sich zum Ortsteil zu entwickeln. Die Häuser, die nicht im Satzungsbereich liegen, haben ihren Bestandsschutz.

 

Herr Höfer äußert Bedenken.

 

Herr Müller gibt weitere Erklärungen zur Entwicklungssatzung, dass hierdurch die Chance entsteht, den Ortsteil weiter zu entwickeln. Z. B. können Ruinen abgerissen werden und hier kann neu gebaut werden. Die Gemeinde setzt das um, was sie vor 20 Jahren mit dem Flächennutzungsplan machen wollte.

 

Herr Höfer fasst noch einmal zusammen und fragt nach Interessenten zur Umsetzung der Satzung. Herr Seeger betont die Entwicklungsmöglichkeiten für den Ortsteil. Frau Plieth weist darauf hin, dass mit der Satzung auch mit Bauanträgen zu rechnen ist.

 

Herr Höfer regt eine Zusammenstellung der Interessenten an. Frau Plieth stellt die Grundstücke zusammen, die bebaut werden sollen, ebenso eine Kostenübersicht.

 

Der Beschlussvorschlag kommt zur Abstimmung.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Entwicklungssatzung „OT

Rastorf“ vorgebrachten Anregungen und Bedenken von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

  1. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S.3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-BauNVO) vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung-PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M-V S. 344) – alle einschließlich der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtskräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung die Entwicklungssatzung „OT Rastorf“, bestehend aus Planzeichnung mit Zeichenerklärung und den inhaltlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss der Satzung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

9

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

7

 

Ja- Stimmen:

6

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

1

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage