14.09.2022 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 28 "Nördliches Mühlengelände"...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Mi, 14.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 "Nördliches Mühlengelände" und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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