14.09.2022 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 28 "Nördliches Mühlengelände"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke stellt den Entwurf vor.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 "Nördliches Mühlengelände" und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

9

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

7

 

Ja- Stimmen:

7

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage