15.11.2022 - 6.1 Erhöhung der Preise für die Essensversorgung de...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Herr Schneider erläutert den Sachverhalt. Laut dem bestehenden Vertrag sind die Preise bis zum 31.12.2023 festgeschrieben. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, die Preiserhöhung durchzuführen. Frau Klafft ist der Meinung, dass eine Preisanpassung unumgänglich ist, wenn der Anbieter die Qualität halten soll. Herr Storm merkt an, dass der Essenanbieter besser kalkulieren muss, da in der Vergangenheit viel Essen weggeschmissen wird. Dem stimmt Herr Grahn zu. Ein weiteres Problem stellt für Herr Grahn das nicht qualifizierte Personal dar.

 

Es wird festgelegt, dass mit dem Essenanbieter ein Termin vereinbart werden soll, um über die genannten Umstände zu sprechen. Des Weiteren soll von Seiten des Essenanbieters dargelegt werden, woraus sich die 0,50 € Preiserhöhung ergeben.

 

Generell wird von Seiten einiger Sozialausschussmitglieder festgestellt, dass das Essenangebot in der Mensa von der Größe der Portionen, vom Geschmack, wie auch visuell verbesserungswürdig ist.

 

Es wird ein Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt bis zur Klärung zurückzustellen.

 

Abstimmung über den Antrag:

Ja-Stimmen: 5  Nein-Stimmen: - Stimmenthaltung: -

 

 

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Anlagen zur Vorlage