17.11.2022 - 7.1 Bestätigung des Personalentwicklungskonzeptes f...

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Wortprotokoll

Herr Wölm erläutert die wesentlichen Punkte im Personalentwicklungskonzept. Auf die Anfrage nach der räumlichen Zuordnung des neuen Personals informiert Frau Hoppe über die Aufteilung.

 

Herr Tribukeit fragt an, ob die Arbeitszeitreduzierung, die ab nächstem Jahr gilt, im Personalentwicklungskonzept mit einberechnet worden ist. Frau Hoppe bejaht die Frage. Weiterhin fragt Herr Tribukeit nach, ob im Personalentwicklungskonzept mobiles Arbeiten vorgesehen ist. Frau Hoppe antwortet darauf, dass von Seiten des Gesetzgebers keine Pflicht besteht und die Notwendigkeit in der Amtsverwaltung derzeit auch nicht gesehen wird.

 

Herr Heidrich äußert sein Unverständnis darüber, dass es bereits 2014/2015 eine Studie vom KUBUS zur Personalsituation gegeben hat und diese in der Amtsverwaltung nicht schon eher umgesetzt worden ist.

 

Frau Hoppe informiert darüber, dass die geplante Stelle „Leiter / Leiterin Zentrale Dienste“ entweder als Angestelltenstelle oder Beamtenstelle ausgeschrieben werden kann. Frau Hoppe erläutert den Unterschied zwischen Beamtenstellen und Angestelltenstellen und die Aufgabengebiete. Die Entscheidung muss der Amtsausschuss im Beschluss zum Haushalt im Stellenplan treffen.

 

Vor der Abstimmung zum Beschlussvorschlag schlägt Herr Wölm vor, den Beschlussvorschlag mit folgendem Satz zu ergänzen:

 

Das Konzept wird jährlich fortgeschrieben.

 

Dem stimmen die Mitglieder des Amtsausschusses einstimmig zu.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen bestätigt das vorliegende Personalentwicklungskonzept und stimmt diesem Konzept einschließlich des erforderlichen zusätzlichen Personals zu. Das Konzept wird jährlich fortgeschrieben.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

18

 

davon besetzte Mandate:   

18

 

davon Anwesende:

15

 

Ja- Stimmen:

15

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage