06.12.2022 - 11.8 Beratung und Beschlussfassung zum eingereichten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Homann-Trieps erläutert die Beschlussvorlage. Der Weg soll als „Trampelpfad“ genutzt werden.

 

Die Beschilderung muss durch das Bauamt beschafft werden (Sitzung HA 13.09.2022).

Die Gemeindevertretung legt Wert darauf, dass dies unverzüglich umgesetzt wird.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeinde Bobitz erklärt die als Bürgerbegehren eingereichte Unterschriftensammlung und die Einleitung eines Bürgerentscheides zur Sanierung und Wiederherstellung des Weges zwischen dem Wohnblock in der Schulstraße 13/15 und der Eisdiele in der Wismarschen Straße in Bobitz für unzulässig.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

13

 

davon besetzte Mandate:   

11

 

davon Anwesende:

8

 

Ja- Stimmen:

5

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

3

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-