04.01.2023 - 5.1 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bauausschuss hält fest, dass hier der Antragsteller auch Kostenträger sein muss (Gut Saunstorf).

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB, da die grundlegenden Planungsziele nicht tangiert werden.

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage) dargestellt.

 

  1. Das Planungsziel besteht insbesondere darin, den Flächennutzungsplan an die geänderten Planungsabsichten anzupassen und damit auch das Bebauungsplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für die bisher von der Bekanntmachung ausgeklammerten Flächen zum Abschluss zu bringen.

 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung dazu.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

9

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

7

 

Ja- Stimmen:

7

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1015406&selfaction=print