30.01.2023 - 5.1 Beratung zum Jugendklub
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mo., 30.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
BV/03/23-003 Beratung zum Jugendklub
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Hünmörder erteilt Herrn Woitkowitz das Wort.
Problem Jugendklub:
- Ohne Aufsicht geht es nicht
- Es muss hauptamtlich ausgeführt werden
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
Es haben sich 2 Mütter bereiterklärt, einmal in der Woche für diese Altersgruppe Beschäftigungen zu organisieren. Für Kinder über 13 Jahren muss eine Informationsveranstaltung nach den Ferien durchgeführt werden. Jugendschutzgesetz und Hausordnung müssen vorhanden sein.
Herr Hundt:
- ohne Aufsicht ist es in Deutschland verboten
- Jugendring bildet aus. Man erhält eine Jugend-Card.
- die Ausbildung kostet ca. 75,00 €
- es müssen sich Personen finden, die ihre Freizeit dafür opfern
Herr Woitkowitz:
- Bei Privatvermietung ist es was Anderes.
- Da wird ein Vertrag gemacht und dann ist diese volljährige Person
Verantwortlich.
- Im Moment findet sich niemand über 18 Jahre.
- Herr Woitkowitz wird mit Herrn F. Galyasz zwecks Plakaten und Anzeige im Mäckelbörger sprechen
- am 01.03.2023 werden alle interessierten Eltern, um 18:00 Uhr
(vor der GVS), ins Dorfgemeinschaftshaus eingeladen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Alle anwesenden Ausschussmitglieder stimmen dem zu.
