01.02.2023 - 5.2 Beratung über die weitere Nutzung des Dorfgemei...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Private Feiern sind weiterhin für Einwohner der Gemeinde möglich. Um Vereinbarungen, Schlüsselübergaben etc. kümmert sich der Sozialausschuss.

 

Auch Feste und Feiern der Gemeinde werden weiterhin möglich sein. Für die Feste muss eine Ausschankgenehmigung beantragt werden und auch eine Anmeldung bei der GEMA erfolgen.

 

Durch die Auflösung des Vereins kommt wieder mehr Arbeit auf den Sozialausschuss zu und Herr Voß bittet um tatkräftige Unterstützung aller Mitglieder.

 

Folgende Gruppen werden das Dorfgemeinschaftshaus weiterhin nutzen:

 

  • Seniorensport
  • Tango
  • Wendorfer Blasmusiker
  • Häkelbüdelclub
  • LineDancer
  • Frauensport

 

Die Tangotänzer haben einen bestehenden „Mietvertrag“. Die Wendorfer Blasmusiker und die LineDancer können zukünftig ohne Gebühr proben, verpflichten sich aber zwei bis drei Auftritte pro Jahr in Metelsdorf zu absolvieren. Eine schriftliche Vereinbarung wird demnächst geschlossen.

 

Alle anderen Gruppen bestehen aus Metelsdorfern und können das Haus kostenfrei nutzen.

 

Der Sportplatz und das Gebäude darauf fallen nun auch wieder in die Zuständigkeit der Gemeinde und damit des Sozialausschusses zurück. Vermietungen sind möglich und wie es mit der Nutzung durch auswärtige Gruppen aussieht, wird auf der nächsten Sitzung beraten