18.04.2023 - 7.4 Beschluss zur Teileinziehung der "Mecklenburger...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Metelsdorf
- Datum:
- Di., 18.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ralf Augustat
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Heesch erläutert das Zustandekommen der Beschlussvorlage. Es wird angemerkt, dass die Breite der Straße ein Befahren mit Fahrzeugen über 7,5 t im Begegnungsverkehr
nicht hergibt. Zu der geringen Fahrbahnbreite, gibt es im Verlauf der Straße innerorts noch zwei Engstellen.
Mit der Ergänzung, dass der Schülertransport ebenso frei sein soll, wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg eine Teileinziehung der „Mecklenburger Straße“ für den Bereich von der Einmündung der B 208 bis zur Mündung in die Kreisstraße K21 (Dorf Mecklenburg-Rambow) zu beantragen (siehe Karte). Es handelt sich um die Flurstücke 112 und 262 in der Flur 2 der Gemarkung Metelsdorf in Eigentum der Gemeinde Metelsdorf.
Die Teileinziehung soll die Befahrbarkeit der Straße wie folgt beschränken:
„Verbot für Fahrzeuge über 7,5 T “ (VZ 262-7,5 t)
mit Zusatzzeichen
„Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ (VZ 1026-36)
„Lieferverkehr frei“ (VZ1026-35)
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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106,7 kB
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