25.04.2023 - 5.2 Beratung zur Schaffung weiterer Spielplätze im ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Spielplatz in Alt Bobitz müsste erneuert werden. Derzeit ist nur eine Tischtennisplatte vorhanden. Da sich die Anzahl der Kinder erhöht hat, wäre es wichtig Spielgeräte aufzustellen. Das Grundstück befindet sich aber nicht in Gemeindeeigentum.

 

Es werden folgende Fragen gestellt:

Wie sieht es mit dem Spielplatz in Grapen Stieten aus?

Wie ist hier der Abarbeitungsstand?

Wurde für Grapen Stieten ein Förderantrag gestellt?

 

Hierzu bitte Informationen an die Vorsitzende, Frau Krtschil.

 

Der Sozialausschuss Bobitz empfiehlt der Gemeindevertretung den Bau weiterer Spielplätze mit folgender Priorität:

 

  1. Grapen Stieten
  2. Alt Bobitz

 

  • Förderanträge sind zu stellen!
  • Die Verkehrssicherungspflicht auf fremden Grundstücken ist zu prüfen!
  • Wie sieht es mit der Förderfähigkeit auf fremden Grundstücken aus?
  • Alternativ ist zu prüfen, ob für den Spielplatz in Alt Bobitz ein gemeindeeigenes Grundstück vorhanden wäre.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales zum Bau weiterer Spielplätze im Bereich der Gemeinde Bobitz mit den Prioritäten       1. Grapen Stieten und

         2. Alt Bobitz

 

zu folgen.

 

Durch die Amtsverwaltung sind entsprechende Fördermöglichkeiten zu prüfen und zu beantragen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

7

 

davon besetzte Mandate:   

7

 

davon Anwesende:

5

 

Ja- Stimmen:

5

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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