17.10.2023 - 7.6 Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungspl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Homann-Trieps unterbricht die Sitzung und gibt den Antragstellern die Gelegenheit zu Erläuterungen zu den Punkten 7.6 und 7.7.

 

Dr. Niebell, DVP Solar Germany GmbH aus Berlin, stellt das Projekt des Solarparks Bobitz vor. Anwesend sind auch der Geschäftsführer Herr Chmielewski, der Flächenanalyst Herr Wohlgenaht und Herr Bienstein als Flächeneigentümer

 

Es hat bereits einen Termin zur Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband gegeben. Es wird auch auf die Speicherung der Energie eingegangen.

 

 

Frau Homann-Trieps schlägt hier im Vorfeld einen Kostenübernahmevertrag als Ergänzung zur Beschlussvorlage mit folgendem Wortlaut vor:

 

„Die Gemeinde schließt mit dem Vorhabenträger einen Kostenübernahmevertrag gem. §11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.“

 

Die Beschlussvorlage wird entsprechend ergänzt, danach wird abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Bobitz beschließen die 4. Änderung des Flächennutzungsplans Bobitz (OT Scharfstorf) für eine Ackerfläche in der Nähe des Ortsteiles Scharfstorf, östlich der Bundesstraße 208 und nördlich der Am Schlossberg Straße. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets „Solarenergienutzung“ wie im Übersichtslageplan dargestellt (Anlage 1).

 

Die Gemeinde schließt mit dem Vorhabenträger einen Kostenübernahmevertrag gem. §11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

 

Die Verwaltung leitet das Änderungsverfahren ein und führt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch.

 

Der räumliche Geltungsbereich von etwa 416 013 m² umfasst ein Flurstück (Gemarkung Scharfstorf, Flurstück 219). Die Planung und der Betrieb der AGRI-Photovoltaikanlage erfolgt nach DIN SPEC 91434. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist im beiliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1). Kleine Standgewässer (Biotope) sind von der Planung ausgenommen.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung leitet das Aufstellungsverfahren ein und führt auf Grundlage eines zu erstellenden Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durch.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

13

 

davon besetzte Mandate:   

11

 

davon Anwesende:

8

 

Ja- Stimmen:

8

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1022855&selfaction=print