16.10.2023 - 7.1 Beschluss zum Abschluss einer Vereinbarung mit ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Metelsdorf
- Datum:
- Mo., 16.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ralf Augustat
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Hustig übergibt das Wort an Herrn Heesch.
Herr Heesch ist der Auffassung, dass nicht einmal ansatzweise zu erkennen ist, was an Kosten auf die Gemeinde zukommen werden. Im Vertrag ist nichts klar geregelt. Des Weiteren ist zu vernehmen, dass Gemeinden unter 10.000 Einwohnern keine Wärmeplanung erarbeiten brauchen. Nach seinen Informationen haben bereits 2 Gemeinden im Amtsbereich einer Vereinbarung mit dem Zweckverband nicht zugestimmt.
Herr Hasse sieht diese Vereinbarung als einen ersten Schritt der Gemeinde in die Zukunft. Dem Beschlussvorschlag würde Herr Hasse allerdings so nicht zustimmen, weil er seiner Meinung nach grobe Fehler enthält, wie auch einige Informationen des Zweckverbandes. Des Weiteren war Herrn Hasse die Zeit für eine Auseinandersetzung mit der Thematik entschieden zu kurz.
Herr Schleese fragt an, was passiert, wenn das Gesetz nach der nächsten Bundestagswahl einkassiert wird.
Es erfolgt eine umfangreiche Diskussion.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Zweckverband Wismar die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Metelsdorf zu koordinieren und zu betreuen sowie insbesondere als ersten Schritt federführend einen Wärmeplan zu erstellen und die dafür notwendigen Fördermittel über die ZUG gGmbH im Jahr 2023 zu beantragen.
Hierzu wird mit dem Zweckverband ein entsprechender Dienstleistungsauftrag zur Koordination/Betreuung/Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung abgeschlossen.
Entstehende Kosten, aufgrund des Mehraufwandes, sind an den Zweckverband zu erstatten, wobei angestrebt ist, die Kosten nach Einwohnerschlüssel auf alle Gemeinden, die einen entsprechenden Auftrag erteilen, umzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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980,8 kB
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796,5 kB
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