17.01.2024 - 5.1 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wunrau geht auf die Vorlage ein, insbesondere auf die Bedenken im Rahmen der Behördenbeteiligung und zu Änderungen der Planung. (Altlastenuntersuchung, Baumschutz, Festsetzung zum Lärmschutz) Herr Fricke ergänzt dazu.

 

Herr Wunrau weist darauf hin, Bedingung ist, dass die bauliche Anlage der oberen Verkehrsberuhigung mit bestehender Baumpflanzung von der Brücke in Richtung See erhalten bleibt.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen hat die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 28 "Nördliches Mühlengelände" mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 28 "Nördliches Mühlengelände" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung dazu wird gebilligt, siehe Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

9

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

8

 

Ja- Stimmen:

7

 

Nein- Stimmen:

1

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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