14.05.2024 - 7.3 Beratung und Beschlussfassung zur klarstellende...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Homann-Trieps informiert über Anhörungstermin in Schwerin u. a. zur Elektrifizierung der Eisenbahn, dies bedeutet Abriss der Brücke (Höhe). die Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger soll erhalten bleiben. Das Protokoll der Anhörung liegt noch nicht vor.

 

Durch die ehemalige Bauamtsleiterin (Frau Plieth) wurde empfohlen, die Gemeinde solle den Weg entwidmen. Es liegt ein Beschluss aus Gemeindevertretung 23.04.2018 zum Abriss, mit Hintergrund der maroden Bausubstanz (VG/GV09/2018-1055).

 

Der Wanderweg ist erhaltenswert für die Bevölkerung und touristische Radfahrer. Von öffentlicher Widmung der Brücke wird ausgegangen, eine Entwidmung hat nicht stattgefunden. Der Beschluss über den Abriss aus 2018 sollte aufgehoben werden.

 

Herr Pittelkow ist der Meinung, die Brücke wurde für 1 Euro an die Bahn verkauft. Frau Krtschil ist der Ansicht, die Brücke sollte erhalten bleiben. Herr Höfer spricht sich für den Erhalt aus, die Bahn hat das Interesse, dann ist sie auch zuständig.

 

Herr Bremer bestätigt regen Besucherverkehr, die Brücke sollte nicht aufgegeben werden. Frau Homann-Trieps spricht sich für eine leichtere Brücke aus, als Verbindung für Fußgänger und Radfahrer.

 

Herr Venohr spricht ein erneutes Gutachten zur Nutzung der Brücke an, es muss aus 2018 ein Gutachten vorliegen, es spricht nichts für Abriss durch die Gemeinde. Er ist für den Erhalt der Brücke. Liegt ein Kaufvertrag vor? Um Rechtssicherheit herzustellen, sollte der Beschluss aus der letzten Periode aufgehoben werden.

 

Frau Homann-Trieps stellt den Antrag für folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund der heutigen Erkenntnisse den Beschluss VO/GV09/2018-1055 über den Abriss der Brücke in Quaal aufzuheben.

 

Darüber wird abgestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

13

 

davon besetzte Mandate:   

11

 

davon Anwesende:

9

 

Ja- Stimmen:

8

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

1

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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