23.06.2008 - 6 Rückübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister stellt den Beschlussentwurf vor.

Dieser Entwurf wird (mit einer Änderung) einstimmig angenommen und wird der Gemeindevertretung als Beschlussvorlage vorgelegt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1.   Die Gemeinde Bad Kleinen verlangt entsprechend § 127, Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Rückübertragung von Selbstverwaltungsaufgaben, da sich die Verhältnisse, die der Übertragung zugrunde lagen so wesentlich verändert haben, dass Bad Kleinen ein Festhalten an der Übertragung nicht weiter zugemutet werden kann.

2.   Für eine für diese Fälle vorgesehene Auseinandersetzung zwischen Amt und Gemeinde benennt die Gemeinde eine Verhandlungskommission, bestehend aus dem Bürgermeister und seinen beiden Stellvertretern sowie dem Finanzausschussvorsitzenden.

3.   Folgende Selbstverwaltungsaufgaben sind neu zu regeln:

      1.   Bauhof

      2.   Gebäudemanagement

      3.   Friedhofsmanagement

      4.   Betreiben der Marina in Gallentin

      5.   Tourismusbüro

      6.   Entwicklungsaufgaben im Bereich Tourismus (Umsetzen der Tourismuskonzeption)

      7.   Bibliothek

      8.   Schulmanagement, Kitamanagement, Jugendclub (einschließlich der Beziehungen zur Kreisverwaltung, das KiföG betreffend)

      9.   Schreibaufgaben für die Gemeinde

   10.    Zeitweiliges Übertragen von Aufgaben an Dritte (Bauüberwachung bei größeren Bauvorhaben der Gemeinde wie Hauptstraße, Brückenbau, Schulsporthalle u. ä.)

4.   Die Verhandlungen sind so zu führen, dass mit dem Haushaltsjahr 2009 die Neureglungen wirksam werden.

Begründung:    erfolgt mündlich

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               5

davon besetzte Mandate:                                                      5

davon Anwesende:                                                                5

Ja- Stimmen:                                                                         5

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -