10.09.2024 - 10.4 Verlängerung der Optionserklärung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow beschließt die durch das Jahressteuergesetz 2024 gegebene Möglichkeit der Verlängerung der Option nach § 27 (22a) Satz 1 UStG.

Sollte sich die Übergangsfrist für die zwingende Anwendung auf den 01.01.2027 durch das Jahressteuergesetz 2024 nicht verlängern, wird die Gemeinde Barnekow als steuerlicher Kleinunternehmer nach § 19 UStG eingestuft.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

 

9

davon besetzte Mandate:   

 

8

davon Anwesende:

 

8

Ja- Stimmen:

 

7

Nein- Stimmen:

 

 

Stimmenthaltungen:

 

1

Befangenheit nach § 24 KV M-V: