12.09.2024 - 6.1 Beratung und Beschlussfassung zur Satzung über ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Keil informiert zum Sachverhalt.

 

Es wird festgestellt, dass sich die Gewerbesteuer nicht verändert. Es wird nur die Grundsteuer angepasst.

 

Die Grundsteuer A soll um 1 Prozent-Punkt höher angesetzt werden, als es laut Berechnung nötig wäre, um im Jahr 2025 die gleichen Grundsteuereinnahmen wie im Jahr 2024 zu erzielen.

Berechnung 370 Prozent, laut Beschluss auf 371 Prozent anpassen.

 

Die Grundsteuer B soll um 1 Prozent-Punkt höher angesetzt werden, als es laut Berechnung nötig wäre, um im Jahr 2025 die gleichen Grundsteuereinnahmen wie im Jahr 2024 zu erzielen.

Berechnung 494 Prozent, laut Beschluss auf 495 Prozent anpassen.

 

Herr Mollitor kommt hinzu (19:17 Uhr)

 

Herr Keil weist auf einen Schreibfehler in der Satzung hin, hier muss der Betrag der Grundsteuer B auf 495 v. H. geändert werden.

 

Mit der genannten Änderung wird abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Bad Kleinen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

7

 

davon besetzte Mandate:   

7

 

davon Anwesende:

7

 

Ja- Stimmen:

7

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage