17.09.2024 - 8.2 Verlängerung der Optionserklärung der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Di., 17.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Kitty Brandt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt die durch das Jahressteuergesetz 2024 gegebene Möglichkeit der Verlängerung der Option nach § 27 (22a) Satz 1UStG.
Sollte sich die Übergangsfrist für die zwingende Anwendung auf den 01.01.2027 durch das Jahressteuergesetz 2024 nicht verlängern, wird die Gemeinde als steuerlicher Unternehmer nach § 2 UStG eingestuft.