08.04.2025 - 7.2 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Kirsch geht auf den Sachverhalt ein. Geplant werden sollte der vordere Bereich für FF und Gemeindehaus mit Zuwegung, ein kleineres Wohngebiet und der hintere Bereich für Ausgleichsflächen und Ökopunkte.

 

Der Name des B-Planes und der Standort der FF und eines Zentrums werden diskutiert, vorgeschlagen wird von Herrn Timm nur „Bebauungsplan Nr. 18“. Dies wird befürwortet.

 

Weiterhin wird das Vorkaufsrecht aus einer Zwangsversteigerung diskutiert. Frau Kirsch verweist hier auf Frau Triebke.

 

Die Ausschussmitglieder befürworten einen B-Plan mit Satzung und Vorkaufsrecht. Herr Timm hat gebeten und wurde gebeten, das Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerung noch einmal zu prüfen.

 

Der Beschluss wird unter der Voraussetzung gefasst, dass das Grundstück erworben wird.

 

Der Beschluss wird dahingehend gefasst, dass nur das Honorarangebot angenommen wird (Anlage unter 6.) für die Erarbeitung der Vorkaufssatzung und einer Veränderungssperre im Zusammenhang mit dem in Aussicht genommenen zum B-Plan Nr. 18 der Gemeinde Bobitz.

 

Darüber wird abgestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

13

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

9

 

Ja- Stimmen:

9

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage