17.06.2025 - 5.2 Beratung und Beschlussfassung einer Satzung übe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Di., 17.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kristina Schwarck
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Krtschil schlägt ein Brainstorming vor - Wer und was soll unterstützt werden?
- Herr Glüer merkt an, das gesellschaftliche und kulturelle Leben sollte in seiner Vielfältigkeit unterstützt werden. Ziel der Förderung ist die Förderung des Gesellschaftlichen, Kulturellen, Sozialen im Gemeindebereich. Diese Initiativen sollten öffentlich und gemeinnützig sein.
- Frau Kraatz kann nicht bestätigen, dass eine Gemeinnützigkeit gegeben sein muss, diese kann die Gemeinde festlegen. Dies wird separat geprüft.
- Herr Glüer äußert, dass die Gemeinnützigkeit durch „gemeinwohlorientiert“ ersetzt werden könnte. Die Veranstaltung sollte in der Gemeinde oder überwiegend mit Teilnehmenden aus der Gemeinde stattfinden. Der Handlungsschwerpunkt sollte in der Gemeinde liegen, über Ausnahmen entscheidet der Sozialausschuss. Es sollten nicht nur Vereine berücksichtigt werden.
In der Diskussion wird angesprochen:
- gibt es einen Rechtsanspruch - Es wird keinen geben.
- eine Satzung wird durch die Kommunalaufsicht geprüft
- für die Antragsteller soll es Klarheit auch zur Förderhöhe und den Eigenanteil geben
- ein Regularien-Katalog wird erstellt, danach die Satzung
- die Größe der Institution soll berücksichtigt werden
- Institutionelle oder Projektförderung muss geklärt werden
Herr Böttiger und Herr Bremer sprechen sich dagegen aus.
Frau Kraatz weist auf den § 5 der Mustersatzung hin, Antragannahme z. B. bis 01.04. - Hinweis auf Termin der Sozialausschusssitzung zeitlich kurzfristig danach. Beschlussfassung immer durch die Gemeindevertretung.
Angesprochen wird eine Fristsetzung spätestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn muss ein Mittelabruf erfolgen, (SGB 8 § 11 bis 13) - Auf Antrag kann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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70 kB
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1,8 MB
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