24.07.2025 - 7.2 Beratung und Beschlussfassung zur Teilsanierung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

alt 9.1.

 

Frau Kirsch geht auf die Dringlichkeit der Sanierung ein. Herr Venohr äußert sich kritisch zur Verfahrensweise und weist auf die Prioritätenliste und auf die Prüfung zu Fördermitteln hin.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt die Teilsanierung der Straße „Zum Papenberg“, Bobitz - OT Lutterstorf über eine Länge von ca. 250 m ab der Flurstücksgrenze der B 208 (Flurstück 86, Flur 1, Gemarkung Lutterstorf) mit dem Inhalt folgender Parameter:
  • Baustelleneinrichtung
  • Verkehrssicherung beantragen und durchführen
  • Ca. 950 m² Asphalt fräsen bis 4 cm inkl. Abfuhr des Fräsguts (Fräsgut bleibt Eigentum des AG)
  • Ca. 950 m² Asphaltdeckschicht liefern und einbauen, stärke ca. 4 cm.
  • Ca. 950 m² Fläche mit Brechsand abstreuen.
  • Ca. 10m Fugenband liefern und einbauen
  • 3 Stk.  Zulage Schächte

 

Die Kosten dieser Variante belaufen sich erfahrungsgemäß auf ca. 30000 €

 

  1. Gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V beschließt die Gemeindevertretung Bobitz die Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Teilsanierung der Straße Zum Papenberg in Bobitz OT Luttersdorf.

Die Ausschreibung für die Bauleistung wird beschränkt ausgeschrieben. Hierbei werden 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100% zu werten.

Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.

Die Gemeindevertretung wird über die getroffene Entscheidung unterrichtet.

 

Nach erfolgreicher Entscheidung erfolgt die Ausschreibung für die Bauleistung.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

13

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

8

 

Ja- Stimmen:

8

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-