16.09.2025 - 5.1 Informationsgrundlage zur Umverlegung und Neuba...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Spangenberg übergibt das Wort an Herrn Eiffert. Herr Eiffert erläutert den Sachverhalt.

 

2013 hat eine Kamerabefahrung bereits diverse Mängel aufgezeigt. Der Eigentümer des Grundstückes, wo die Leitung liegt, hat sich im Zuge der Sanierung der Bahnhofstraße an den Wasser- und Bodenverband gewandt. Der Vorschlag des Wasser- und Bodenverbandes ist, die Leitung ganz aus dem Privatgrundstück raus und in das Wegeflurstück rein zu legen. Das Ganze dann auch gleich von 400 DN auf 600 DN vergrößert.

 

Herr Geist fragt an, ob es eine eingetragene Dienstbarkeit für die Leitung im Grundbuch gibt. Herr Eiffert antwortet darauf, dass es diese, laut Aussage des Grundstückseigentümers, nicht gibt.

 

Herr Eiffert teilt mit, dass angedacht war, das Vorhaben der Umverlegung und des Neubaus mit der Sanierung der Bahnhofstraße zu verbinden. Das wird zeitlich aber nicht mehr möglich sein.

 

Verglichen mit den vorliegenden Bildern überschwemmter Wiesen von 2002 möchte Herr Geist von Herrn Eiffert eine Einschätzung haben, ob aus seiner Sicht mit dem derzeitigen Zustand des beschädigten verrohrten Grabens eine akute Gefahr für Anwohner besteht. Herr Eiffert teilt mit, dass es im Fall der Fälle augenscheinlich hauptsächlich Grünflächen/Gärten betrifft. Ob Keller dann noch unter Wasser stehen könnten, entzieht sich der Kenntnis von Herrn Eiffert. Herr Spangenberg fügt hinzu, dass die FF an der Stellen noch nie zum Wasserpumpen gerufen worden ist.

 

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