07.10.2025 - 5.2 Beratung und Beschlussfassung einer Richtlinie ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

  • Frau Krtschil stellt die überarbeitete Richtlinie zur Diskussion.
  • Frau Scheller geht auf Punkt II. ein: am Satzende der einzelnen Punkte soll das Wort „oder“ eingefügt werden.
  • 6. Anstrich - Ausnahmen - Hier bitte die Aufzählung unter z. B in der Klammer streichen.
  • „Der Zuschuss wird bei … jeweils zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres … - ändern ebenso in folgenden Punkten

 

Frau Krtschil plädiert dafür, keine Obergrenze festzulegen. Es soll künftig jedes Jahr im Sozialausschuss neu über die Verteilung beraten werden, wer und wofür unterstützt wird.

 

Durch Herrn Klein werden Vereine Ende Oktober/Anfang November über die Richtlinie (evtl. als Anlage beifügen) schriftlich informiert und aufgefordert, ihre Anträge bis 31.12.2025 einzureichen. Information im „Mäckelbörger Wegweiser“ für alle Vereine mit der Bitte, die Anträge bis 31.12.2025 im ganzen Amtsbereich einzureichen.

 

Die Beratung über die Anträge erfolgt dann im Sozialausschuss am 03.03.2026 mit Sichtung der Anträge.

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die geänderte Richtlinie zu beraten und zu beschließen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Richtlinie der Gemeinde Bobitz über die Zuwendungen für Vereine und gemeinnützige Organisationen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

9

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

8

 

Ja- Stimmen:

8

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1037450&selfaction=print