19.11.2025 - 5.2 Information zur Finanzierung der Kita und Auswi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Dr. Stibbe erläutert finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde seit der Beitragsfreiheit der Eltern. Sie geht auf das Haushaltsbegleitgesetz ein. Es erfolgt eine genaue Betrachtung der Kinderzahlen, der genutzten Quadratmeter und der Betreuung. Die Kostenbeteiligung der Träger beträgt künftig 31,49 Prozent.

 

Frau Lehmkuhl erhält das Wort und ergänzt dazu.

  • Seit 2020 gibt es den Elternbeitrag/Monat nicht mehr. Die Beteiligung der Gemeinden blieb bestehen. Monatlich 149,33 €/Kind. Ab 2022 monatlich 152,76 €/Monat, Festlegung durch das Ministerium 167,38 €/Monat, 2023 = 179,3 €, 2024 = 191,25 € ab 2025 = 199,93 €, ab 01.03.2025 = 212 € rückwirkend ab 01.01.2025.
  • Die beitragsfreie Kita soll erhalten bleiben. Zahlung mit 31,49 Prozent entspricht für die Krippe 405,86 €/Monat, TZ = 260,49 €, Kita = 232,42 €, TZ = 156,08 €, Hort = 109,98 €, TZ 65,81 € gegenüber 212 €/Monat. Die hohe Anzahl der Hortkinder senkt die Zahlungen.
  • Die Platzkostenverhandlungen haben noch nicht stattgefunden, der Termin steht noch aus.
  • Sie geht weiterhin auf die geplante künftige Neuberechnung der Kita-Plätze, Betriebskosten und die Betriebserlaubnis sowie die Eingewöhnungszeit ein.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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