17.12.2025 - 7.4 Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Woitkowitz erläutert, dass es eine 90%ige Förderung gibt. Abzurechnen wäre die Maßnahme im Zeitraum 04.11. bis zum 28.11.2025. Es wurde nachgefragt, ob es sich bei der Jahreszahl um einen Fehler handelt. Das ist nicht der Fall.

 

Ab dem 7. Monat müssen Verzugszinsen von der Summe gezahlt werden, die noch nicht abgerufen worden ist. Ab dem 01.01.2026 werden diese Maßnahmen allerdings nur noch mit 60 % gefördert. Aus dem Grund hat der Bau- sowie der Haupt- und Finanzausschuss den Bürgermeister gebeten, den Zuwendungsbescheid anzunehmen.

 

Baubeginn soll im Frühjahr 2026 sein. Die Planungskosten sind bereits bezahlt.

 

Herr Hundt möchte schriftlich zugesandt bekommen, wo das in der Kommunalverfassung steht, wie mit dem Ergebnis einer Ausschreibung verfahren wird.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt gemäß § 22 Abs. 4a, Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Einleitung der Vergabeverfahren für die Baumaßnahme „Ausbau Siedlungsring inkl. neuer Regenwasserleitung“ in Groß Stieten.

 

Die Bauleistungen werden öffentlich ausgeschrieben. Als Zuschlagskriterium ist der Preis

mit 100 % zu werten.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

9

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

9

 

Ja- Stimmen:

9

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1039231&selfaction=print