07.05.2014 - 6 Bebauungsplan Nr. 23 "Mühle"...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 07.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen den Bebauungsplan Nr. 23 für das Gebiet „Mühle“, für das Mühlengelände begrenzt:
- im Norden durch die Mühlenbrücke,
- im Nordwesten durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG,
- im Osten durch den Uferweg,
- im Südosten durch den Uferweg,
- im Südwesten durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Sportboot – Servicestation“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 durch die Gemeindevertretung Bad Kleinen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.